Newsletter August 2024

Informationen

August 2024

Liebe Kunden und Freunde der Brakebusch KG,

wir haben aus aktuellem Anlass wieder einmal einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.


Die erste betrifft eine Reform im Bereich der Vermögensbildung.

Durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes hat sich der Personenkreis der für eine Arbeitnehmersparzulage Berechtigten verdoppelt, denn die Einkommensgrenzen wurden für Singles wie für Paare um 100% angehoben.

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Arbeitnehmern hilft, Vermögen aufzubauen. Sie ist eine Art Bonus für die Investition in förderfähige Sparformen, z.B. in einen Bausparvertrag oder in Aktienfonds, die bis zu einer Summe von 470 € jährlich anteilig oder ganz vom Arbeitgeber getragen werden.

Werfen wir doch gern gemeinsam einen Blick auf Ihre ganz persönliche Lage, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt. Auf den ersten Blick mag der Zuschuss, den der Staat dazu legt, gering erscheinen, aber langfristig wollen sie dieses Geld sicher nicht verschenken, indem Sie es verfallen lassen, zumal es beim Thema Sparen ja immer auf Langfristigkeit ankommt.


Die zweite Information betrifft das sogenannte Quotenvorrecht in der KFZ-Versicherung, von dem viele gar nicht wissen, dass es existiert. Auch hier geht es um Ihr Geld!

Das Quotenvorrecht sorgt dafür, dass Sie als Unfallgeschädigter nicht schlechter gestellt werden, wenn Sie eine Teilschuld tragen.
Stellen Sie sich vor, Sie hatten einen Autounfall, bei dem Ihr PKW beschädigt wurde, und jemand anderes war schuld. In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung.

Nehmen wir weiter an, Sie haben auch eine Kaskoversicherung, die Schäden an Ihrem Auto abdeckt, egal wer schuld ist. Wenn Sie nicht lange auf das Geld der gegnerischen Versicherung warten möchten, können Sie Ihre Kaskoversicherung einschalten. Diese zahlt Ihnen dann den Schaden aus, und später holt sie sich das Geld von der Versicherung des Unfallverursachers zurück.

Jetzt kommt das Quotenvorrecht ins Spiel:
Angenommen, die Versicherung des Unfallverursachers macht Schwierigkeiten und möchte nur einen Teil des Schadens zahlen. Das Quotenvorrecht schützt Sie nun, so dass Sie den vollen Betrag bekommen, bevor Versicherungen untereinander abrechnen. So werden Sie nicht benachteiligt, auch wenn es Streit darüber gibt, wer wieviel Schuld trägt.

Auch für alle Fragen zu diesem Punkt sind wir gern Ihr Ansprechpartner; das betrifft auch eine gemeinsame Überprüfung und eventuelle Anpassung Ihres aktuellen KFZ -Versicherungsschutzes.


Last but not least für heute, noch einmal aus leider aktuellem Anlass das traurige Thema Starkregen, das wir bereits in Podcast Nr. 6 aufgegriffen hatten. Es hat viele von Ihnen in den letzten Wochen wieder oder neu ganz unmittelbar betroffen.

Die aktuelle Definition lautet: Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge, bei denen pro Quadratmeter pro Stunde mehr als 15 m oder bzw. 20 Liter je Quadratmeter in sechs Stunden fallen
Starkregenereignisse sind eine häufig unterschätzte Gefahr, die zu gravierenden Schäden an Haus oder Wohnung führen können. Die damit verbundenen Elementarschäden reichen von Grundwasser im Keller bis hin zu völlig zerstörtem Mobiliar aufgrund der durch Sturzfluten entstehenden Wassermengen.

Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung leistet keine Kostenerstattung, wenn nicht zusätzlich eine Versicherung gegen Elementarschäden eingeschlossen wurde. Dieser Zusatz ist Voraussetzung für eine finanzielle Absicherung entsprechender Unwetter.
Der Begriff Elementarschaden umfasst dabei prinzipiell alle Schäden, die aufgrund des Einwirkens der Natur vorkommen können. Dies betrifft nicht allein Starkregen, sondern zahlreiche andere Naturereignisse, etwa Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche oder auch Überschwemmungen.

Achtung!
Die Elementarschaden-Zusatzversicherung als Starkregenschutz funktioniert aber nicht als alleinige (Einzel-)Versicherung. Sie muss immer ergänzend entweder zu einer bestehenden Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Sprechen Sie uns an. Wir finden die für Sie passende Lösung.


Genießen Sie den Spätsommer – mit Sicherheit!

Für heute mit herzlichen Grüßen

Ihr


(c) Brakebusch KG 2024, Ausführung: www.dmb-com.org