Unsere Geschäftsfelder
Auf Ihrer Seite – keine leere Redensart
Hand aufs Herz: kennen Sie den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsvertreter arbeitet für eine Versicherung. Ein Versicherungsmakler arbeitet für seine Kunden. Dementsprechend fungieren Makler als „Verbraucherberater der Kunden“ und nicht für den Anbieter eines speziellen Produktes.
Umfassendste Marktkenntnisse zu Ihrem Vorteil
Da ein Versicherungsmakler nicht an einen Versicherer gebunden ist, kann er unabhängig ein ganz auf die Bedürfnisse seines Kunden abgestimmtes Produkt empfehlen. Dafür muss er ständig auf dem neuesten Kenntnisstand über so gut wie das gesamte Angebot am Markt sein. Für die Kunden bedeutet das ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und einen passgenauen Deckungsumfang.
Persönliche Beratung
Mit einem Versicherungsmakler hat der Kunde einen verlässlichen festen Ansprechpartner und landet, wenn ein Problem oder eine Frage aufkommt, nicht etwa in einem Callcenter.
Makler kennen ihre Kunden langfristig, sie sind im Bilde über deren Lebenssituation und Vorlieben. Daraus erwächst ein persönlicher Kontakt, wie es ihn nur mit einem freien Vermittler gibt.
Langfristige Betreuung
Mit der Vertragsunterzeichnung endet die Betreuung durch einen Versicherungsmakler nicht. Während der gesamten Versicherungslaufzeit ist er der erste Ansprechpartner bei allen Fragen, vor allem natürlich auch im Schadensfall. Darüber hinaus behält er immer den vorhandenen Versicherungsschutz im Blick und rät wenn nötig zu Anpassungen, nicht zuletzt im finanziellen Interesse des Kunden.
Makler sehen das ganze Bild
Alle versicherungsrelevanten Belange greifen wie ein gutgeöltes Räderwerk ineinander, wenn ein Versicherungsmakler sich um die Belange seiner Kunden kümmert, denn der Makler überblickt das ganze Bild. Er weiß, wo Lücken bestehen und wo es Überschneidungen gibt. Liegen Absicherung und Vorsorge gemeinsam in seinen Händen, werden sie immer dem Kundenbedarf optimal angepasst und aus einem Guss sein.
Makler haften mit ihrem Privatvermögen
Versicherungsmakler arbeiten überwiegend in der Rechtsform des Einzelunternehmers. Leisten sie keine ordentliche Beratungsarbeit, haften sie im Vermögensschadenfall mit ihrem Privatvermögen. Wer so arbeitet, kann am Markt nicht lange bestehen. Ein bereits langjährig tätiger Makler ist also auch immer ein Garant für Beratungsqualität.
Makler müssen auch selbst versichert sein
Makler müssen eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für ihr Gewerbe haben, die für alle berechtigten Regressforderungen aufkommt. Wer sich falsch beraten fühlt und vor Gericht Recht bekommt, kann sich auf Schadensersatz verlassen.
Die Kooperation mit einem Versicherungsmakler ist also für den Kunden eine ausgesprochen sichere Geschäftsbeziehung.